Wir verteidigen Sie, gleichgültig wie der Vorwurf lautet - in Hamburg und bundesweit
Unsere Empfehlung:
- Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, amtliche Schreiben) mit.
PFLICHTVERTEIDIGUNG HAMBURG
Pflichtverteidigung bundesweit, u.a. in Hamburg, Itzehoe, Pinneberg, Elmshorn, Neumünster, Lübeck, Lüneburg, Stade, Kiel, Flensburg, Bremen, Hannover, Norderstedt und Schwerin.
Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz
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Wann ordnet mit das Gericht einen Pflichtverteidiger bei ?
Das Gericht ist verpflichtet, wenn ein Fall der notwendiger Verteidigung bzw. Pflichtverteidigung vorliegt, dem Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten eine*n Verteidiger*in beizuordnen. Beiordnungsgründe sind:
- Ihnen droht eine Freiheitstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung.
- Nach den Grundsatz der Waffengleichheit, wenn etwa Mitangeklagte ein(e) Pflichtverteidiger*in oder die Nebenklage (Geschädigte, Verletzte) sich eines Beistands (Rechtsanwalts) bedient oder beigeordnet wurde, ist Ihnen ein Pflichtverteidiger beizuordnen.
- Unfähigkeit sich aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen selbst zu verteidigen,
- besondere Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage,
- Freiheitsentziehung durch Untersuchungshaft, Straftat, Unterbringung, drohenden Bewährungswiderruf.
In ihrem eigenen Interesse sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass Ihnen ein*e Pflichtverteidiger*in mit entsprechenden Kompetenz beigeordnet wird. Vielmehr sollten Sie ihr Wahlrecht wahrnehmen und sich selbst eine*n Strafverteidiger*in suchen.
In der Regel bestellen Gerichte irgendeinen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger, der im schlimmsten Falle lediglich ein*e Verurteilungsbegleiter*in ist. Sie brauchen jedoch einen erfahrene*n Verteidiger*in, die/der professionell je nach Verfahrensverlauf diplomatisch, taktisch klug oder kompromisslos verhandelt, Anordnungen des Gerichts gegebenenfalls widerspricht, Gerichtsbeschluss beantragt, Anträge insbesondere Beweisanträge stellt.
Nehmen Sie daher selbst Kontakt zu einem Strafverteidiger ihres Vertrauens auf und beauftragen Sie ihn mit ihrer Pflichtverteidigung. Die/der Strafverteidiger*in sodann ihrer Sache annehmen.
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