Wir verteidigen Sie, gleichgültig wie der Vorwurf lautet - in Hamburg und bundesweit
Unsere Empfehlung:
- Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, amtliche Schreiben) mit.
PFLICHTVERTEIDIGUNG HAMBURG
Pflichtverteidigung bundesweit, u.a. in Hamburg, Itzehoe, Pinneberg, Elmshorn, Neumünster, Lübeck, Lüneburg, Stade, Kiel, Flensburg, Bremen, Hannover, Norderstedt und Schwerin.
Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz
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Wie finde ich einen guten Pflichtverteidiger ?
Es bieten sich verschiedene Herangehensweisen an, eine*n gute*n Pflichtverteidiger*in zu finden.
Vor Zeiten des jeder /jedem insbesondere durch ein Smartphone zugänglichen Internets suchen die Menschen bzw. Mandanten uns ausschließlich aufgrund unserer Reputation und Empfehlungen der mittlerweile über 70 Jahre bestehenden und auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei auf.
Zum einen können Ihnen Empfehlungen aus dem Verwandten-, Freundes- und Bekanntenkreis helfen. Viele unserer Mandanten kommen zu uns, weil Ihnen - Hand aufs Herz - ein kleinerer oder größerer Fehltritt meist vor Jahren oder Jahrzehnten oder einem Angehörigen passiert ist.
1. Kriterium: Internetauftritt
Zum anderen können der Internetauftritt des Anwalts /der Anwältin erste Informationen liefern, ob es sich um eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei mit Strafverteidigern /Strafverteidigerinnen und Fachanwälten für Strafrecht handelt. Anhand der Philosophie der Kanzlei, Schwerpunkte Strafverteidigung und Strafrecht, Themen, Tipps, Handlungsskripten können Sie sich ein Bild über die Tätigkeitsschwerpunkte der Anwälte /Anwältinnen verschaffen. Sie können in der Kanzlei unverbindlich anrufen und unverbindlich ein kurzes Informationsgespräch führen.
2. Kriterium: Spezialisierung als Strafverteidiger
Suchen Sie sich einen Spezialisten, der am besten ausschließlich Strafrecht tätig ist. Bei Zahnschmerzen suchen Sie selbstverständlich einen Zahnarzt und keinen Allgemeinmediziner auf, sowie Sie bei Familienrecht, Scheidung, Unterhalt oder Arbeitsrecht einen Fachanwalt / Fachanwältin für Familienrecht respektive Arbeitsrecht aufsuchen werden. Wer Strafverteidigung nebenbei betreibt, kann für Sie im Zweifelfall nicht das bestmögliche Ergebnis Freispruch, Einstellung, Bewährungsstrafe usw. statt Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung erzielen.
3. Kriterium: Strafverteidigung
Strafverteidigung verlangt je nach dem vorgworfenen Straftatbestand oder strafrechtlichen Teilgebiet Spezialkenntnisse (Alkohol, Betäubungsmittel, psychische Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, Internet- und Sexualstrafrecht). Strafverteidigung in der Hauptverhandlung ist ungleich schwieriger und verlangt Wissen, Erfahrung, Verhandlungspsychologie und Fertigkeiten die richtige und keine die Prozessaussichten verschlechternden oder verbösernden Anträge insbesondere Beweisanträge zustellen.
4. Kriterium: Veröffentlichungen und Fortbildung
Veröffentlichungen zu strafrechtlichen Themen können, müssen jedoch kein Hinweis auf einen guten Strafverteidiger sein. Es gibt juristische Koryphäen (eine herausragende Persönlichkeit, die in einem wissenschaftlichen Fachgebiet außergewöhnliche Fahigkeiten besitzt), die sehr gute Aufsätze und Bücher schreiben, jedoch in der strafrechtlichen Praxis und insbesondere im Strafprozess völlig untergehen.
Ist ein Strafverteidiger Fachanwalt für Strafrecht muss er für den Erhalt seiner Qualifikation jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung auf dem Gebiet des Strafrechts und/oder Strafprozessrecht nachweisen.
Kriterium 5: positive Bewertungen
Positive und negative Bewertungen können ein valides Auswahlkriterium sein. Sie erfahren durch Bewertungen, ob sich die Mandanten bei dem Strafverteidiger gut aufgehoben und vertrauensvoll verteidigt fühlten. Fehler oder auch nicht passende Chemie oder Vertrauen werden gegebenfalls kommentiert. Eine hohe Anzahl von Bewertungen ist ganz natürlich aussagekräftiger als wenige Bewertungen. Bewertungen können daher ein gute Entscheidungsgrundlage darstellen.
Hier finden Sie die Bewertungen unserer Mandanten.
Kriterium: Vertrauen und die passende „Chemie“
Finden Sie heraus, ob die/der Strafverteidiger seiner Zielsetzung und Philosophie nach zu Ihnen passt. Verteidigung beruht auf einem Vertrauensverhältnis. Ein Verteidigung kann nur gelingen, wenn Sie mit dem/ der Strafverteidiger*in vertrauensvoll zusammen arbeiten können. Der beste Strafverteidiger kann Ihnen gar nicht oder nur sehr bedingt helfen, wenn kein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann. Pflichtverteidigung ist Vertrauenssache!
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