Wir verteidigen Sie, gleichgültig wie der Vorwurf lautet - in Hamburg und bundesweit

Unsere Empfehlung:

  • Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, amtliche Schreiben) mit.

PFLICHTVERTEIDIGUNG HAMBURG

Pflichtverteidigung bundesweit, u.a. in Hamburg, Itzehoe, Pinneberg, Elmshorn, Neumünster, Lübeck, Lüneburg, Stade, Kiel, Flensburg, Bremen, Hannover, Norderstedt und Schwerin.

 

Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz

Rufen Sie so früh wie möglich an ! Zu spät ist es fast nie !

Bürozeiten: 7:00 Uhr - mind. 18:00 Uhr

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften

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E-Mail: info@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular 
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Notfall / Notruf: Wie bekomme ich im Notfall eine*n Pflichtverteidiger*in ?

Anwalt Notdienst / Notanwalt /  Anwalt Notruf /  Rechtsanwalt Notdienst / Strafrechtverteidiger Notruf / Rechtsanwalt Notruf / Notfall

Für unaufschiebbare Notfällen, die sofortiges Handeln erfordern, z.B. unmittelbare Verhaftung, unmittelbare Festnahme oder Durchsuchung. 

1.1. Notfälle sind:

  • Festnahme bzw. Verhaftung (z.B. des Ehepartners, Kindes, sonst. Angehörige, Freunde), nicht aufgrund nicht gezahlter Geldstrafe
  • Durchsuchungen der Wohnung sowie Geschäftsräume
  • Sicherstellung sowie Beschlagnahme
  • KEINE ALLGEMEINE RECHTSAUSKUNFT: "ICH HAB´ DA MAL EINE FRAGE:" IST KEIN NOTFALL! 

1.2. Strafrecht: Notdienst:

  • zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr: 040 / 39 14 08 oder
  • bis 22:00 Uhr: Notruf: 0177/447 40 40
  • Außerhalb unserer Bereitschaftszeiten zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr im Notfall: Strafverteidiger-Notruf: 0171 – 6105949

Dort sind Strafverteidiger*innen in Eilfällen 24 h an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr über den speziell für Notfälle eingerichteten Strafverteidiger-Notruf zu erreichen.

Bei Anrufen zur Nachtzeit stellen Sie bitte sicher, dass Sie am nächsten Tag morgens telefonisch erreichbar sind. Ab 08:00 Uhr ist das Gericht zu erreichen und unser Tätigwerden erfordert dann eine zeitnahe Rücksprache mit Ihnen.

2. In weniger dringenden Fällen erreichen Sie uns zu unseren Bürozeiten:

Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr: Telefon: 040 – 39 14 08

Bei einer Verhaftung aufgrund einer nicht (rechtzeitig) gezahlten Geldstrafe sowie dem unentschuldigten Fernbleiben einer Hauptverhandlung können wir Ihnen nachts und am Wochenende (ohne Akteneinsicht) nicht sofort helfen, sondern erst am nächsten Werktag, wenn die/der zuständige Richter*in erreichbar ist . In diesen Fällen melden Sie sich auf jeden Fall bitte erst am nächsten Werktag zu unseren Bürozeiten.

3. Bei Verhaftung, Festnahme, Durchsuchung sowie Beschlagnahme gilt:

Dulden Sie diese, bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand! Schweigen Sie, sagen Sie nichts, erkennen Sie nichts an, unterschreiben Sie nichts!

Anrufen: Sofort Kontakt zum Verteidiger verlangen und auf ihn warten.

Nochmals Schweigen, Schweigen, Schweigen: Sagen Sie nichts! Keine Passwörter nennen! Nichts unterschreiben!

Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten als Verdächtiger / Verdächtige oder Beschuldigter / Beschuldigte (hier klicken)

4. Wir sind für Sie bis 22:00 Uhr und auch am Wochenende erreichbar.

Wenn also ein Notfall Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung, Eilverfahren (einstweilige Verfügung, einstweilige Anordnung, Arrest, Unterbringung etc.) vorliegt, rufen Sie uns an ( 0177/447 40 40 !) Ein Rechtsanwalt wird sich umgehend um ihre Angelegenheit kümmern.

Wir bieten Ihnen umgehend rechtliche Unterstützung auch zu Zeiten, wenn die Geschäftszeiten der für Sie erreichbaren Kanzleien längst vorbei sind. Hier bekommen Sie stets rechtliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt.

Gleichgültig, ob Sie vermuten, dass ein Haftbefehl gegen Sie oder ihren Angehörigen ergangen ist oder ein solcher tatsächlich vorliegt, eine Festnahme, Vernehmung oder Durchsuchung durchgeführt wird oder vollzogen wurde, bedürfen Sie umgehend anwaltlicher Hilfe.

5. Strafrecht

Gleichgültig wie der Vorwurf lautet. Wir nehmen uns ihrer Sache sofort an, auf allen Gebieten des Strafrechts und Nebengebieten - Schwurgerichtsfälle, Sexualstrafsachen, Betäubungsmittelfälle, Verkehrsstrafsachen, Wirtschaftsstrafsachen, Raub, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung usw.. Wir vertreten Sie in allen Tatsacheninstanzen, in der Revision sowie in der Wiederaufnahme.

6. Verhaftung, Festnahme, Gewahrsam, Festhalten

Soweit Sie selbst, Verwandte, Bekannte oder Freunde als Verdächtige(r), Beschuldigte(r), Angeklagte, Zeugen oder Unbeteiligte betroffen sind und glauben, die Sache in die eigene Hand nehmen zu können, sind Sie in der Regel schlecht beraten; mit unabsehbaren einschneidenden und langfristigen Folgen für Ihre materielle und persönliche Freiheit.

7. Grundregel: Schweigen ! Schweigen ! Schweigen ! Sagen Sie nichts ! Unterschreiben Sie nichts ! Verlangen Sie einen Rechtsanwalt !

Unter Druck / Schock der Freiheitsbeschränkung / Freiheitsentziehung sollten Sie unbedingt dem natürlichen Impuls sich zur Sache oder zum Vorwurf äußern und sich verteidigen zu wollen, widerstehen. Der Druck der Vernehmungssituation ist ein denkbar schlechter Berater. Sie wissen nicht oder nicht genau, was die Ermittlungsbeamten wissen, welche Tatvorwurf / Täterhypothese die Ermittlungsbeamten verfolgen, wie und was protokolliert wird oder in einem polizeilichen Bericht erfasst wird, ob seitens der Polizei Täuschungen eingesetzt werden. Sie sind kein gleichberechtigter Partner der Ermittlungsbeamten, sondern befinden sich objektiv in der Gewalt der Polizei und werden subjektiv durch die Wissensüberlegenheit des Ermittlungssachverhalts der Polizei, der psychischen Drucksituation, Angst durch die Polizei beherrscht. Die Ermittlungsbeamten sind mit der Vernehmungssituation, Vernehmungsstrategien und Reaktionen von Vernehmungspersonen in der Vernehmung vertraut und können deren Reaktion z.B. Stress, Angst Panik gezielt ausnutzen. Alles was Sie sagen, selbst aufgrund von Täuschungen (siehe Vernehmung) kann gegen Sie verwandt werden. Selbst hinsichtlich des Anrufes ihres Anwaltes sind Sie auf rechtsstaatliches Verhalten der Polizei ausgeliefert, die Sie meist erst einmal vernehmen (zum Sprechen bringen möchte) möchte, auch eventuell andere polizeiliche Maßnahmen vorschiebt, um den Schock der Verhaftung zu vertiefen und dann Ihnen freundlich das informelle Gespräch anbietet (siehe Vernehmung).

In dieser Situation bedürfen Sie eines Strafverteidigers, der für Sie im familiären, sozialen und beruflichen Umfeld die Situation angemessen kommuniziert und sich für ihr Rechte und Belange einsetzt. Dazu zählt auch der professionelle Umgang mit den Medien.

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